3 7. Vorbringen des Beschuldigten resp. von Rechtsanwalt B.________ Mit Stellungnahme vom 7. November 2023 verlangt Rechtsanwalt B.________ sinngemäss, im Berufungsverfahren weiterhin als Verteidiger seines Mandanten geführt zu werden. Zur Begründung führt er aus, die Generalstaatsanwaltschaft habe die Ausdehnung des Berufungsverfahrens auf seine Person erst in der schriftlichen Berufungsbegründung und damit verspätet beantragt. Nach Ablauf der 20- tägigen Frist zur Berufungserklärung nach Art.