2. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20. Februar 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ vom Vorwurf der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln freigesprochen wurde, unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern. 3. A.________ sei für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von maximal CHF 3'500.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten. 4. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien Rechtsanwalt B.________ aufzuerlegen.