Der Beschuldigte nahm nach zweimaliger Fristerstreckung am 7. November 2023 Stellung (pag. 241 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete auf eine Replik (pag. 254). Am 4. Dezember 2023 schloss der Verfahrensleiter unter Bekanntgabe der Kammerbesetzung den Schriftenwechsel (pag. 255 f.).