1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 20. Februar 2023 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 6'684.70 und Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 1'632.50 an den Kanton Bern (pag. 157 f.).