wahrung gewährt werden könne noch ein Antrag auf Umwandlung in eine Massnahme nach Art. 59 StGB angezeigt sei. In diesem Sinne habe die SID bereits die Beschwerde gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege im Verfahren vor den BVD abschlägig beurteilt, wobei der entsprechende Beschwerdeentscheid vom 18. November 2022 unangefochten in Rechtskraft erwachsen sei. Schliesslich sei der Beschwerde vom 5. Dezember 2022 auch keine explizite Begründung zu entnehmen, weshalb die Verfügung vom 2. November 2022 aufzuheben und die Sache zur neuen Begründung und Entscheidung zurückzuweisen gewesen wäre.