Im Urteil 6B_1376/2021 vom 26. Januar 2022 hielt das Bundesgericht fest, im Bereich des Abgaberechts verlange das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage, dass der Kreis der Abgabepflichtigen, der Gegenstand der Abgabe und deren Bemessung in den Grundzügen im formellen Gesetz enthalten seien (BGE 144 II 454 E. 3.4). Die bundesgerichtliche Rechtsprechung lasse Abweichungen vom strengen abgaberechtlichen Legalitätsprinzip zu. So könnten die Vorgaben betreffend die Bemessung bei gewissen Arten von Kausalabgaben gelockert werden.