21 Z. 274 ff.). Es kann diesbezüglich auf den Beschluss der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern SK 23 112 vom 9. Juni 2023 verwiesen werden, wo zum selben Antrag (des gleichen Rechtsvertreters) erwogen wurde was folgt (E. 18): Im Urteil 6B_1376/2021 vom 26. Januar 2022 hielt das Bundesgericht fest, im Bereich des Abgaberechts verlange das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage, dass der Kreis der Abgabepflichtigen, der Gegenstand der Abgabe und deren Bemessung in den Grundzügen im formellen Gesetz enthalten seien (BGE 144 II 454 E. 3.4).