49 mit weiteren Verweisen). 23.3 Die Verfügung, mit welcher die BVD dem Beschwerdeführer die bedingte Entlassung aus dem Vollzug der Verwahrung nicht gewährten, datiert vom 2. November 2022. Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wurde mit dem – im vorliegenden Beschwerdeverfahren angefochtenen – Entscheid der Vorinstanz vom 26. April 2023 abgewiesen. Der Entscheid der Kammer folgt nun anfangs Februar