23. Der Beschwerdeführer rügt sodann eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und verlangt dafür eine Genugtuung von CHF 25’000.00. 23.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, beinahe 12 Monate nach dem Gesuch um bedingte Entlassung sei noch nicht darüber entschieden worden. Es sei angesichts von Art. 5 Ziff.