Vielmehr zeige das vom Gefängnis Muttenz, dem Regionalgefängnis Burgdorf, der JVA Lenzburg und der JVA Thorberg beschriebene Vollzugsverhalten, dass beim Beschwerdeführer nach wie vor von einem gesteigerten Autonomiebedürfnis und erhöhter Kränkbarkeit auszugehen sei. Dies seien Merkmale der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung, deren Vorliegen – wie im Gutachten vom 4. Mai 2020 nachvollziehbar dargelegt – eine therapeutische Auseinandersetzung mit der für die Deliktbegehung handlungsleitenden Pädophilie bis dato verunmöglicht habe.