Er habe unmittelbar nach seiner Entlassung aus der Massnahme im Jahre 2017 wieder pornografische Bilder und Videos mit tatsächlichen sexuellen Handlungen an Minderjährigen konsumiert und mit sog. «grooming» bzw. der Kontaktaufnahme von Knaben begonnen, wobei man gemäss Experte kurz davor gewesen sei, dass wieder etwas passiert wäre. Es bestehe beim Beschwerdeführer eine hohe Rückfallgefahr sowohl für «hands-off»- als auch «hands-on»-Delikte. Eine weitere therapeutische Behandlung, sei es stationär oder ambulant, sei nicht erfolgversprechend.