Die narzisstischen Persönlichkeitsanteile, welchen Deliktsrelevanz zukomme, seien fortbestehend und aktiviert. Auch die Feststellung von Prof. Dr. med. C.________, wonach der Beschwerdeführer zu Beginn einer Behandlung sehr motiviert gewesen sei, in der Folge aber wiederholt nicht an diese positive Ausgangslage habe an-