18 niert worden sei, wobei seine diesbezüglichen Vorbringen (vgl. Vollzugsakten Nr. 1532/14 Bd. 14 pag. 4991 f., 5250) das gezeigte Verhalten nicht zu rechtfertigen vermöchten. Im November 2022 sei die JVA Thorberg, die seitens des Beschwerdeführers ebenfalls eine hohe Anspruchshaltung festgestellt habe, immerhin von Anhaltspunkten für einen Wandel ausgegangen. Doch selbst in jenem Zeitpunkt sei die Rede von «zeitintensiver Zusammenarbeit» und Schwierigkeiten in Bezug auf einen Vollzugsmitarbeiter gewesen.