Dieses Vollzugsverhalten verdeutliche eindrücklich, weshalb der Beschwerdeführer innert weniger Monate mehrmals habe verlegt werden müssen, bis er am 21. Januar 2022 schliesslich in die JVA Thorberg eingetreten sei. Ferner sei hervorzuheben, dass der Beschwerdeführer sowohl in der JVA Lenzburg (Arbeitsverweigerung) als auch im Regionalgefängnis Burgdorf (Sachbeschädigung) diszipli-