Im Hinblick auf die Schwere der beim Beschwerdeführer vorliegenden Störung mit ausgesprochener Rigidität in den Denk- und Verhaltensmustern und den jahrelangen nicht fruchtenden Therapieversuchen bedürfe es für die tatsächliche nachhaltige Verbesserung der Legalprognose jedenfalls einer intensiven Therapiearbeit über einen längeren Zeitraum. Zusammenfassend sei von einer ungünstigen Legalprognose auszugehen. Es sei nicht anzunehmen, dass der Beschwerdeführer sich in Freiheit bewähren würde.