Die dissozialen Anteile seien insbesondere in der vom Regionalgefängnis Burgdorf beschriebenen geringen Frustrationstoleranz und dem gezeigten aggressiven Verhalten in Zusammenhang mit der Zellenkontrolle ersichtlich. Hinsichtlich der Pädophilie als deliktrelevanter Faktor sei festzuhalten, dass eine entsprechende Neigung lebenslang fortbestehe. Der Beschwerdeführer bestreite seine pädophile Neigung denn auch gar nicht.