Sowohl das Gefängnis Muttenz wie auch die JVA Thorberg würden beim Beschwerdeführer ferner Kränkungserleben beschreiben. Das beschriebene Vollzugsverhalten verdeutliche, dass die narzisstischen Persönlichkeitsanteile, welchen Deliktrelevanz zukomme, nach wie vor fortbestehen würden und aktiviert seien. Die dissozialen Anteile seien insbesondere in der vom Regionalgefängnis Burgdorf beschriebenen geringen Frustrationstoleranz und dem gezeigten aggressiven Verhalten in Zusammenhang mit der Zellenkontrolle ersichtlich.