197 Abs. 4 StGB, mehrfacher harter Pornografie (Konsum, tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen) sowie mehrfacher harter Pornografie (Konsum, virtuelle Bilder) gemäss Art. 197 Abs. 5 StGB (alles AKS 1), der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 StGB (AKS 2), der mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG (AKS 4) und der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 SBG (AKS 5) schuldig erklärt wurde. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten und einer Busse von CHF 500.00 verurteilt.