Die BVD betreuen den Vollzug des Beschwerdeführers seit nunmehr 15 Jahren und sind mit dem Fall somit bestens vertraut. Das vorliegende Verfahren wie auch die am Obergericht weiter hängigen Verfahren SK 23 347 und SK 23 583 zeigen auf, dass die BVD im Vollzug des Beschwerdeführers aktiv tätig sind und die notwendigen Verfügungen erlassen.