Kanton Basel-Stadt dann aber wieder sistiert und schliesslich eingestellt worden. Die Rückversetzungsprüfung wurde stattdessen durch das Appellationsgericht vorgenommen, wobei dieses letztendlich auf eine Rückversetzung verzichtete, die stationäre Massnahme gemäss Ersturteil aufhob und die Verwahrung anordnete. Die Verfahren der beiden Kantone hatten somit zweifellos einen eng verflochtenen Zusammenhang. Die neu ausgesprochene Massnahme konnte nicht völlig losgelöst von der langjährigen, ausserkantonalen Vorgeschichte geprüft werden.