4493 und 4495). Mit Verfügung vom 3. September 2019 bewilligte das Appellationsgericht Basel- Stadt den vorzeitigen Strafantritt, wies jedoch den eventualiter beantragten vorsorglichen Massnahmenantritt und den Eventualantrag der BVD auf kantonale Übertragung des Vollzugs ab. Zum einen sei die Verfahrensleiterin im derzeit noch hängigen Verfahren nicht für einen solchen Entscheid zuständig, woran eine Unterstellung des Inhaftierten unter das Vollzugsregime nichts ändere.