59 StGB aufgeschoben wurde. Am 9. Mai 2017 wurde er unter Auferlegung von Weisungen mit einer Probezeit von drei Jahren aus dem Massnahmenvollzug entlassen, worauf er in der Probezeit wiederum delinquierte. Mit Urteil vom 2. November 2020 verurteilte ihn das Basler Appellationsgericht gestützt auf die neuen Delikte im Wesentlichen zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten, hob die vom Berner Obergericht angeordnete Massnahme nach Art. 59 StGB auf und ordnete die Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 und 2 StGB