Die Zuständigkeit der BVD für den Vollzug der Verwahrung wurde erstmals im Berufungsverfahren SB.2018.132 des Appellationsgerichts in Frage gestellt. Diesem Verfahren lag folgender Sachverhalt zu Grunde (siehe pag. 27): Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 11. März 2008 wurde der Beschwerdeführer im Wesentlichen wegen verschiedentlicher Delikte gegen die sexuelle Integrität von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten verurteilt, wobei der Vollzug zu Gunsten einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB aufgeschoben wurde.