2. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschwerdeentscheid vom 26.04.2023 (2022.SIDGS.745) aufzuheben und es sei der Betroffene • bedingt zu entlassen; • eventualiter sei die BVD anzuweisen, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Umwandlung in eine stationäre Massnahme zu stellen. • Es sei dem Beschwerdeführer für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden.