Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen: der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gewerbsmässig begangen in der Zeit von ca. September 2020 bis 29. November 2021 - durch Erlangen, Besitz sowie Anstalten-Treffen zum Verkauf von rund 990 g Marihuana - durch Verkauf von ca. 5 kg Marihuana an diverse Abnehmer und er sei hierfür zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten 2. zu den anteilmässigen Verfahrenskosten weiter sei zu verfügen 3. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. 4.