1. Die Zivilklage der C.________ GmbH wird teilweise gutgeheissen und A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO unter solidarischer Haftbarkeit mit E.________ verurteilt, der C.________ GmbH Schadenersatz in der Höhe von CHF 1'258'614.50 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden weder erst- noch oberinstanzlich Verfahrenskosten ausgeschieden. IV.