111 [Ass.-Nr. 2042], 1 Box 'M.________(AG) Unterlagen' [Ass.-Nr. 2045]) als Beweismittel bei den Akten. Für die Eröffnungs- und Mitteilungsformel wird im Weiteren auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 112 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Kollegialgericht) vom 23. Januar 2023 betreffend A.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: