Vergütet werden Rechtsanwalt B.________ für alle drei Positionen zusammen insgesamt 6 Stunden (Berufungsverhandlung 5 Stunden, telefonische Eröffnung des Urteilsdispositivs ohne Begründung sowie Nachbesprechung 1 Stunde). Betreffend die veranschlagten 14 Stunden für das Urteils- bzw. Aktenstudium und die 17,5 Stunden für das Verfassen des Plädoyers ist sodann zu berücksichtigen, dass Rechtsanwalt B._____