Dieser Aufwand erscheint mit Blick auf den gebotenen Zeitaufwand, die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses als zu hoch. Die Teilnahme an der Berufungsverhandlung schätzte Rechtsanwalt B.________ auf 5 Stunden, die Urteilseröffnung auf 50 Minuten und die Nachbesprechung mit dem Klienten auf 2 Stunden. Vergütet werden Rechtsanwalt B.________ für alle drei Positionen zusammen insgesamt 6 Stunden (Berufungsverhandlung 5 Stunden, telefonische Eröffnung des Urteilsdispositivs ohne Begründung sowie Nachbesprechung 1 Stunde).