Oberinstanzlich wurde die Höhe der amtlichen Entschädigung bereits mit Verfügung vom 30. Oktober 2024 auf CHF 887.45 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die an seinen vormaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt L.________, für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 887.45 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnis-