Dazu war die Staatsanwaltschaft da, welche die Nachforschungen korrekt und zeitgerecht vornahm. Zudem stellten sich auch da keine nennenswerten Probleme, da die allermeisten Gelder bar bezogen wurden. Es erschliesst sich dem Gericht nicht, wofür genau die geltend gemachten Aufwendungen getätigt worden und warum sie geboten gewesen sein sollten. Die Aufwendungen sind damit nicht hinreichend begründet und auch nicht hinreichend nachgewiesen, so dass die Forderung auf den Zivilweg zu verweisen ist.