Die Forderungen für die notwendigen Aufwendungen im Verfahren in Höhe von total CHF 74'883.15 erachtet das Gericht als überrissen. Zwar ist richtig, dass die Buchhaltung der C.________ GmbH überprüft und angepasst werden musste, doch dürfte dies einen erfahrenen Buchhalter nicht mehr als einige wenige Tage gekostet haben. Grund, dass die CK.________ (Treuhandbüro) und/oder die CL.________ GmbH noch irgendwelche Nachforschungen hätten anstellen und Geldflüsse hätten nachvollziehen müssen, gibt es überhaupt keinen. Dazu war die Staatsanwaltschaft da, welche die Nachforschungen korrekt und zeitgerecht vornahm.