106 CHF 74'883.15 (Aufwendungen für die komplette Überprüfung und Überarbeitung der Buchhaltungen 2018 und 2019 durch externe Unternehmen, um einerseits weitere Beweise zu liefern und bestehende aufzuarbeiten und andererseits diverse Zusammenhänge aufzuzeigen). Oberinstanzlich beantragte die Straf- und Zivilklägerin sinngemäss die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils (Gutheissung der Zivilklage, Verurteilung zur Bezahlung von CHF 1'258'614.50 Schadenersatz sowie Parteientschädigung in der Höhe von CHF 25'000.00, beides unter solidarischer Haftbarkeit mit E.________, vgl. pag.