20. Allgemeine Grundlagen Die Vorinstanz hat die prozessualen und materiellen Grundlagen zum Zivilpunkt korrekt wiedergegeben (pag. WSG 18 658 ff.; S. 189 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden. Die Entschädigung der Strafund Zivilklägerin wird – abweichend zur Vorinstanz – unter dem Kosten- und Entschädigungspunkt behandelt (vgl. E. V.24 hiernach).