Um zu verhindern, dass A.________ erneut in verantwortlicher Stellung über fremdes Vermögen verfügen kann, sind ihm sowohl die Verwaltung fremden Vermögens wie auch die Beaufsichtigung einer Verwaltung fremden Vermögens zu verbieten. Da die hier zu beurteilenden Delikte in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit begangen wurden und zu erwarten ist, dass A.________ primär im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erneut Zugang zu nennenswerten Vermögenswerten erhalten könnte, ist das Verbot auf die Ausübung einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit zu beschränken.