(Bank)) und EUR 280'000.00 (AX.________) investierte, würden noch kommen (pag. WSG 18 357, WSG 18 360 f.). Das Verhalten A.________ zeugt einerseits von Selbstüberschätzung und einem massiven Geltungsbedürfnis, andererseits von einer gewissen Gutgläubigkeit. Die Kombination dieser Eigenschaften kann verheerende Folgen für ein von A.________ verwaltetes Vermögen haben. Es fehlt ihm an Selbsteinsicht und er ist ständig auf der