A.________ zeigte im vorliegenden Verfahren bis zuletzt keinerlei Einsicht oder Reue, sondern verharrte auf dem Standpunkt, er habe nichts Falsches getan, die von ihm getätigten 'Investitionen' seien realistisch und geschäftsmässig begründet gewesen, eigentlich schulde die C.________ GmbH ihm noch Geld, und die eigentlichen Schuldigen seien Q.________ und G.________. Er gab noch an der Hauptverhandlung an, daran zu glauben, die vor über vier Jahren versprochenen Gelder von der BD.________ (Bank) und von AX.________, für deren Erhalt er bereits über EUR 210'500.00 (BD.________ (Bank)) und EUR 280'000.00 (AX.