Der Beschuldigte zeigte sich vom gegen ihn laufenden Strafverfahren gänzlich unbeeindruckt. Die Delinquenz während laufenden Strafverfahrens führt, bezogen auf die neu festgesetzten Einzelstrafen, zu einer Straferhöhung um 6 Monate. Schliesslich ist mit der Vorinstanz das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren neutral zu bewerten. Auch vor oberer Instanz war weder Einsicht noch Reue festzustellen: Vielmehr machte der Beschuldigte geltend, nicht die C.________ GmbH, sondern sein Bruder und BI.________ hätten Geld verloren, und die C.________ GmbH sei ihnen dieses Geld schuldig.