Dieser liegt vorliegend bei CHF 5'500.00 und EUR 279'188.92. Insgesamt wird für diesen Sachverhalt eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen erachtet. 15.4. Schuldspruch Sachverhalt ‘Überweisungen auf Privatkonto A.________’ Für die Tatkomponenten kann – mit nachfolgender Ausnahme – ebenfalls auf das in E. 15.1 und 15.2 Ausgeführte verwiesen werden. Vorliegend ging es nicht ausschliesslich darum, einen Kredit zu erhalten. Vielmehr flossen die Gelder ab dem Konto der C._____