_’) vergleichbar. Der Beschuldigte ging in beiden Fällen vergleichbar vor, handelte in gleicher Funktion, verfolgte denselben Zweck und schädigte dieselbe Gesellschaft. Dies, indem er sich Kreditversprechen geben liess und hierfür grössere Vorauszahlungen zulasten der C.________ GmbH und zugunsten von ihm weitgehend unbekannten und zwielichtigen Personen leistete. Der Sachverhalt ‘BR.________/AW.________’ erfolgte mithin im gleichen ‘Gesamtgeschehen’ und unterscheidet sich primär im Deliktsbetrag sowie hinsichtlich des Zahlungsempfängers.