Dem kann sich die Kammer anschliessen. Der Beschuldigte verprasste leichtfertig Geld, das ihm nicht gehörte und er selbst nie bzw. nicht in dieser Höhe hätte aufbringen können. Profitieren sollte in erster Linie er selbst, ohne zuvor irgendwelche finanziellen Risiken eingegangen zu sein. Er spielte mithin bedenkenlos mit fremdem Geld, in der Hoffnung auf einen eigenen (massiven) Profit. Es sei in diesem Zusammenhang nochmals an die E-Mail von Q.________ vom 10. August 2019 mit folgendem Inhalt erinnert: «Wie Du ja selber gestern gesagt hast, bekommst Du ca. 10 Millionen von Deiner Sponsorin. Davon können wir nur träumen.