Die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist deliktstypisch. A.________ missbrauchte seine Stellung als Geschäftsführer und warf die ihm anvertrauten Mittel der C.________ GmbH für unsinnige 'Geldaufnahmeversuche' zum Fenster hinaus bzw. profitierte direkt selbst davon. Irgendwelche besonders cleveren Vorgehensweisen oder Verdeckungshandlungen sind nicht zu erkennen, auch die Buchungen von E.________ sind unter diesem Titel nicht als solche zu berücksichtigen.