Zudem ist unter dem Titel 'Ausmass des verschuldeten Erfolgs' festzuhalten, dass A.________ eine juristische und nicht eine natürliche Person schädigte, das Ausmass wiegt folglich etwas weniger schwer. Andererseits schädigte er indirekt mit Q.________ und G.________ zwei Personen, die unter anderem wegen ihm schon zuvor CHF 180'000.00 verloren hatten und die ihm eine Chance hatten geben wollen,