97 und Freund' dastehen, wollte diese zum Nachteil der C.________ GmbH direkt bereichern und wollte die C.________ GmbH damit am Vermögen schädigen. Er handelte somit in der Absicht, einen Dritten unrechtmässig aus dem Vermögen der C.________ GmbH zu bereichern. Ersatzfähig war er nicht. Der subjektive Tatbestand ist damit ebenfalls erfüllt. Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe liegen keine vor […].