Indem er total CHF 26'749.90 der C.________ GmbH ohne Vereinbarung einer Gegenleistung, ohne Vertrag und ohne Sicherheiten einer Gesellschaft zukommen liess, die in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckte, verletzte er seine Pflichten als Geschäftsführer und fügte der C.________ GmbH einen entsprechenden Vermögensschaden zu. Er ging dabei Risiken ein, die ein umsichtiger Geschäftsführer in derselben Situation nicht eingegangen wäre. Eine Einwilligung der Verletzten lag nicht vor, so dass der objektive Tatbestand erfüllt ist.