__ GmbH nie eine Gegenleistung erhalten werde. Angesichts dessen, dass A.________ die schlechte finanzielle Lage der BO.________ GmbH genau kannte (dem Kebab-Laden wäre ihm zufolge ohne seine Hilfe der Strom abgestellt worden) und selbst aussagte, er habe mit der BO.________ GmbH gar keine Rückzahlung vereinbart, sondern sei davon ausgegangen, das Geld von AX.________ werde kommen, so dass alles "kein Problem" gewesen wäre, ist dies zu bejahen. Der angeklagte Sachverhalt ist damit erstellt.