95 Gegen BN.________ als Geldgeber spricht, dass dieser das Geld gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten etwa zur gleichen Zeit zur Verfügung gestellt haben müsste, wie er selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein soll. Jemand, der selbst in finanzieller Schieflage ist und seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, kann kein Darlehen über CHF 100’00.00 gewähren. Der Beschuldigte gab sodann in Bezug auf andere Geldbezüge ebenfalls mehrfach an, diese für die Gründung der M.________ AG verwendet zu haben (vgl. u.a. pag. 05 001 007 Z. 293 ff.; 05 001 011 Z. 476 ff.; 05 001 022 Z. 11040 ff).