Auf weiteren Vorhalt, wonach schon ab Mai 2018 Rechnungen für die BO.________ GmbH bezahlt worden seien, also nicht zwei Jahre später, meinte der Beschuldigte, er wisse nicht mehr genau, wie es gewesen sei, und machte sodann geltend, dass er erst im Nachhinein erfahren habe, dass das Geld für die M.________ AG von einem Dritten gestammt habe (pag. 18 1166 Z. 25 f.). 95 Gegen BN.