Auf Vorhalt, wonach es wenig Sinn ergebe, dass der Inhaber der BO.________ GmbH ihm zwar CHF 100'000.00 vermitteln, dann aber bei eigenen finanziellen Problemen selbst keinen Kredit aufnehmen könne, führte der Beschuldigte ausweichend aus, dieser habe erst zwei Jahre später finanzielle Probleme bekommen, warum wisse er auch nicht (pag. 18 1163 Z. 4). Auf weiteren Vorhalt, wonach schon ab Mai 2018 Rechnungen für die BO.