__ GmbH bezahlt, so hätte es keinen Grund gegeben, dies nicht von Anfang an so auszusagen, sondern einen 'Herrn BL.________ mit einer Garage in BM.________(Ort) vorzuschieben. Hinzu kommt, dass A.________ selbst die massiven finanziellen Schwierigkeiten von BN.________ schilderte, z.B. angab, ihm geholfen zu haben, "Handgeld" von CHF 30'000.00 zurückzubekommen, und aussagte, er sei "vorher schon viel schuldig" gewesen. Es ist also nicht davon auszugehen, dass BN.________ ohne Weiteres CHF 100'000.00 gehabt haben könnte, um diese A.___